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Definition 10.1.8. Es seien f : D → ℝ und g : D → ℝ Funktionen und λ ∈ ℝ eine reelle Zahl. Des Weiteren sei D′ := {x ∈ D∣g(x)≠0} die Menge aller Stellen, an denen g nicht 0 ist. Dann definieren wir folgende Funktionen:
Satz 10.1.9. Es seien f : D → ℝ und g : D → ℝ Funktionen und λ ∈ ℝ eine reelle Zahl. Dann
gilt: sind f und g stetig in a ∈ D, so sind auch f +g, f −g, f ⋅g und λ ⋅f stetig in a. Gilt des
Weiteren g(a)≠0, so ist auch stetig in a.
Sei dazu (xn) ⊆ D eine Folge mit Grenzwert a. Da f und g nach Voraussetzung stetig sind, konvergieren dann die Folgen (f(xn)) und (g(xn)) gegen f(a) beziehungsweise g(a). Nach Satz 9.5.12 konvergiert dann auch die Folge (f(xn)+g(xn)) = ((f +g)(xn)) und zwar gegen den Grenzwert f(a)+g(a) = (f +g)(a).
Bemerkung 10.1.10. Aus Satz 10.1.9 ergibt sich direkt: sind f : D → ℝ und g : D → ℝ stetige
Funktionen und ist λ ∈ ℝ eine reelle Zahl, so sind auch die Funktionen f + g, f −g, f ⋅g,
λ ⋅f und auf ihrem jeweiligen Definitionsbereich stetig. Dem lässt sich folgender Nutzen
abgewinnen: hat man eine Funktion f, die aus Funktionen zusammengesetzt ist, deren Stetigkeit
man bereits nachgewiesen hat, so erhält man die Stetigkeit von f quasi geschenkt.
sind Polynomfunktionen. Die Funktion